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   BSG, 30.09.2013 - B 4 AS 57/13 B   

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https://dejure.org/2013,29536
BSG, 30.09.2013 - B 4 AS 57/13 B (https://dejure.org/2013,29536)
BSG, Entscheidung vom 30.09.2013 - B 4 AS 57/13 B (https://dejure.org/2013,29536)
BSG, Entscheidung vom 30. September 2013 - B 4 AS 57/13 B (https://dejure.org/2013,29536)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.01.2008 - B 2 U 311/07 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 30.09.2013 - B 4 AS 57/13 B
    Da diese nicht die Funktion hat, das rechtliche Gehör der Beteiligten sicherzustellen, kann aus der Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht zwingend darauf geschlossen werden, dass ohne das Erscheinen der Beteiligten keine Sachentscheidung getroffen werden kann (BSG Beschluss vom 31.1.2008 - B 2 U 311/07 B - mwN).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 309/00

    Prüfung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus BSG, 30.09.2013 - B 4 AS 57/13 B
    Dies liegt vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 75 SGG RdNr 68), das nur aufgrund konkreter Anhaltspunkte für eine fehlende Bevollmächtigung (BFH Beschluss vom 15.4.2010 - VB 7/09) und zB dann eröffnet ist, wenn ein Prozessbevollmächtigter selbst ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit seiner eigenen Bevollmächtigung weckt (BGH Urteil vom 5.4.2001 - IX ZR 309/00 - NJW 2001, 2095 f).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 129/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - keine Verletzung des rechtlichen

    Auszug aus BSG, 30.09.2013 - B 4 AS 57/13 B
    Im Gegenzug zu den prozessualen Fürsorgepflichten - diesen ist das LSG mit seinem Aufklärungsschreiben vom 23.7.2012 in der Sache und mit dem Hinweis zur Bevollmächtigung von Rechtsanwalt S vom 22.11.2012 nachgekommen - ist es Voraussetzung für eine Gehörsrüge, dass der Beschwerdeführer seinerseits alles ihm Obliegende getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG Beschluss vom 18.1.2011 - B 4 AS 129/10 B - mwN; vgl auch BVerwG Beschluss vom 9.12.1994 - NJW 1995, 799, 800).
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